Hochschulentwicklungsplan 2023–2028

12 Der Hochschulentwicklungsplan – Grundlagen und Entstehungsprozess Der Hochschulentwicklungsplan – Grundlagen und Entstehungsprozess Der Hochschulentwicklungsplan (HEP) stellt einen Entwurf der mittelfristigen Hochschulzukunft dar. Er fungiert als Richtschnur für die weitere Profilierung der Hochschule und die Weiterentwicklung ihrer Organisationsbereiche. Seine Grundlage ist eine vertiefte datengestützte Befassung des Präsidiums mit dem Status quo und den zentralen Herausforderungen, denen sich die Hochschule aktuell und zukünftig stellen muss. Mit der Erstellung des neuen Hochschulentwicklungsplans geht eine nachhaltige Bereitschaft zu notwendigen Veränderungen einher. Das Präsidium kommt damit nicht nur einer rechtlichen Anforderung nach, sondern nutzt das Steuerungsinstrument „Hochschulentwicklungsplan“, um die Gestaltungsräume und Potenziale für ein resilientes Zukunftsdesign zu nutzen. Entstehungsprozess Im Zuge der wachsenden Hochschulautonomie gab es seit Beginn des Jahrtausends eine allmähliche Abkehr von der bis dahin üblichen Detailsteuerung des Landes Nordrhein-Westfalen hin zu standortbezogenen und durch die Hochschulen selbst zu erstellenden Hochschulentwicklungsplänen. Die Hochschulen können darin eigenverantwortlich und bedarfsbezogen Entwicklungsschwerpunkte setzen und entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung ableiten. Dabei sind stets die mit dem Land NRW geschlossenen Verträge und Vereinbarungen zu berücksichtigen. Für den hier vorliegenden HEP ist das insbesondere die Hochschulvereinbarung 20261. Vor diesem Hintergrund erarbeiten die Präsidien der Hochschule Bochum bereits seit dem Jahr 2004 gemeinsam mit den Fachbereichen, Instituten und Interessenvertretungen Ziele und Maßnahmen für die künftige Hochschulentwicklung. Hierbei werden insbesondere die Entwicklung der Studienangebote, Forschungsschwerpunkte sowie Organisationsvorhaben und Umsetzungsstrategien zu den Verabredungen mit dem Land NRW in den Blick genommen. Der HEP bildet den verbindlichen Rahmen für die Entscheidungen der Gremien und Funktionstragenden. So ist insbesondere geregelt, dass Prüfungsordnungen vor ihrer Veröffentlichung vom Präsidium auf ihre Rechtmäßigkeit einschließlich ihrer Vereinbarkeit mit dem HEP zu überprüfen sind und Forschungsvorhaben sowie Forschungsschwerpunkte unter Berücksichtigung des HEP koordiniert werden. Er bestimmt für die kommenden fünf Jahre unser Handeln als Hochschulmitglieder, insbesondere das des Präsidiums, der Fachbereichsleitungen, der Gremien und Funktionstragenden sowie der Lehrenden und Forschenden. Nicht wenige Impulse wirken über die Laufzeit der jeweiligen Hochschulentwicklungspläne fort. So wurde in den bisher drei richtungsbestimmenden Wegbeschreibungen z. B. die angemessene Berücksichtigung der studentischen Heterogenität in Maßnahmen übersetzt oder die Bildung von Schlüsselkompetenzen als feste curriculare Ergänzung etabliert. Ebenso wurde der Grundstein für die Integration der nachhaltigen Entwicklung in Lehre, Forschung und Studium über das 6-Stufen- Konzept zur Nachhaltigkeit gelegt. 1 https://www.mkw.nrw/hochschule-und-forschung/hochschulen/hochschulvereinbarung-und-hochschulvertraege

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