13 Der Hochschulentwicklungsplan – Grundlagen und Entstehungsprozess Der HEP 2016–2021 ist nach einer einjährigen Verlängerung Ende des Jahres 2022 ausgelaufen. Das amtierende Präsidium beschloss daher auf seiner Klausursitzung vom 11. März 2022 – und damit keine zwei Wochen nach Amtsantritt –, einen Prozess zu initiieren, der die fristgerechte Verabschiedung des neuen HEP ermöglicht. Dieser Prozess wurde einerseits effizient entlang der notwendigen Sitzungen der zu beteiligenden Organe (Senat und Hochschulrat) organisiert, andererseits ermöglichte er eine darüber hinausgehende intensive Beteiligung der Hochschulmitglieder. Zur Umsetzung wurde zunächst ein Projektteam, bestehend aus Mitgliedern des Präsidiums und des Dezernats für Akademisches Qualitätsmanagement und Hochschulentwicklung, gebildet. Zudem wurde erstmalig ein Sounding Board eingerichtet, das – bestehend aus Personen unterschiedlicher Statusgruppen und Expertisen – als Resonanzgremium ein breites Feld von Perspektiven und Erfahrungen in den Entwicklungsprozess einbrachte. Zur Gruppe dieser „critical friends“, die regelmäßig um Rückmeldung „durch ihre Brille“ zu Inhalten und Struktur gebeten wurden, gehörten Studierende, Interessenvertretungen, Vertretungen der Hochschulorgane sowie aus Wissenschaft und Verwaltung. Das Sounding Board tagte erstmalig im September 2022. Beginnend im Mai 2022 wurden im Rahmen von insgesamt sechs Klausurtagungen des Präsidiums grundlegende Ziele und Inhalte erörtert, aber auch Fragen zum Vorgehen, zur Wirkung und zu Beteiligungsmöglichkeiten geklärt. Auch wurde der Gedanke eines vorangestellten Mottos diskutiert, welches den HEP 2023–2028 und die beschriebenen Handlungsfelder jetzt durchzieht: „Gemeinsam Potenziale heben: nachhaltig, chancenorientiert, verantwortungsvoll, offen, qualitätsbewusst“ Die Planungsgrundsätze – Basis für den Hochschulentwicklungsplan 2023 bis 2028 Mit der Erstellung und Befürwortung der sogenannten Planungsgrundsätze begann im Juni die konkrete Ausarbeitung. Sie stellten die Basis bzw. den Überbau für die weitere Entwicklungsarbeit dar, indem sie neben der strategischen Ausrichtung auch die Grundhaltung der Hochschule, ihre Werte und Kultur beschreiben. Aufgrund ihrer Bedeutung für den weiteren Prozess waren sie durch den Senat der Hochschule zu billigen. Dieser befasste sich in seiner Sitzung am 27. Juni 2022 mit der entsprechenden Vorlage, speiste kleinere Änderungen ein und billigte die insgesamt elf Planungsgrundsätze. Sie waren das erste große Etappenziel auf dem Weg zum neuen HEP und spiegeln wider, wie das Präsidium die Hochschule für die Zukunft aufstellen will: als eine spür- und sichtbar nachhaltige Organisation, die in allen Bereichen strategisch plant und bedarfsorientiert handelt, als eine wertegeleitete und agil agierende Bildungsinstitution, die interdisziplinär ausgerichtet Beiträge zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen leistet, und als Raum für Vielfalt und für individuelle Kompetenzentwicklung. Im Anschluss an die Billigung des Senats und die Information des Hochschulrats wurden die einzelnen Beiträge zu den Handlungsfeldern unter Einbeziehung fachlicher Expertisen, u. a. aus den Senatskommissionen, erstellt. Im Zuge des Entwicklungsprozesses erfuhren alle Beiträge mindestens durch das Sounding Board kritische Würdigungen und Empfehlungen. So konnte nach notwendigen Iterationen im Dezember 2022 der erste Entwurf des HEP 2023–2028 vorgestellt und im Januar 2023 die erste Zustimmung des Hochschulrats eingeholt werden. Mit dieser Entscheidung zur Umsetzung des HEP beginnt unser nun kartierter Weg in Richtung Zukunft, damit aus Vorstellungen und Potenzialen beständige Wirklichkeiten werden. 11 Planungsgrundsätze
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