15 Der Hochschulentwicklungsplan – Grundlagen und Entstehungsprozess V. Der HEP richtet sich in allen Handlungsfeldern daran aus, Beiträge zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen zu leisten. Hierbei konzentriert sich die Planung insbesondere auf solche Ansätze, die Impulse in die Metropolregion Ruhr geben und als Blaupause weitergehende Wirkung entfalten können. Eine konsequente inter- und transdisziplinäre Grundhaltung ist hierfür die Basis. VI. Die Hochschulentwicklung fokussiert insbesondere die Aufgabenbereiche Lehre, Studium, Wissenschaftliche Weiterbildung, Forschung, Transfer, Verwaltung, die Querschnittsthemen Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Internationalisierung, Gleichstellung, Inklusion sowie die Organisationsentwicklung. VII. Die stetige Weiterentwicklung einer qualitativ hochwertigen anwendungsbezogenen sowie bedarfs- und zukunftsorientierten Lehre steht ebenso im Mittelpunkt wie ein flexibles Studienangebot, das die Heterogenität der Studierendenschaft berücksichtigt. Als Präsenzhochschule bindet sie stringent digitale Möglichkeiten und Potenziale ein. Der HEP setzt dabei weitere Impulse, um die Hochschule Bochum als offenen Bildungsort im urbanen Raum zu etablieren und die Gestaltung neuer, diverser Lebenswirklichkeiten berücksichtigender Wissenszugänge anzustoßen. VIII. Einen besonderen Entwicklungsschwerpunkt bilden die individuelle und strategiegerechte Kompetenzentwicklung und -stärkung aller Hochschulangehörigen. Um anstehenden Herausforderungen erfolgreich begegnen zu können, adressiert die Hochschulentwicklung die strategische Personalplanung und -gewinnung sowie die gezielte wissenschaftliche Personalentwicklung. IX. Seitens der Hochschulverwaltung stehen die effektive Weiterentwicklung und Organisation von bedarfsgerechten Unterstützungsstrukturen und insbesondere digitalen Unterstützungs- prozessen für Lehre, Forschung, Transfer etc. im Fokus. X. Die Umsetzung des HEP sowie der Erfolg der aus ihm abgeleiteten strategischen Entwicklungsmaßnahmen werden regelmäßig bewertet. Ebenso werden die Wirkung der Maßnahmen und die Entwicklung in den Handlungsfeldern transparent gemacht sowie eine offene dialogische Befassung ermöglicht. XI. Die Umsetzungsmaßnahmen der Binneneinheiten sind Gegenstand nachgelagerter interner Steuerungsinstrumente, z. B. von Fachbereichsentwicklungsplänen oder/und internen Zielvereinbarungen. 12 Handlungs- felder
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